FAQ Allgemein

Welche Angebote gibt es ausserhalb der eigenen Wohnräume?

Es gibt diverse Begegnungsorte durch öffentliche und private Grün- und Freiräume mit guter Aufenthaltsqualität:

– der Quartiergarten mit Spielgeräten für verschiedene Generationen,
– der Westfeldplatz mit Brunnen und integriertem Wasserspiel,
– eine Boulebahn und Tischtennisplatten,
– das möblierte Foyer im Schiff,
– ein offener Wohnhof,
– diverse Sitzinseln verteilt über das Areal,
– diverse Gemeinschaftsräume (verwaltet durch die jeweiligen Betriebsgruppen),
– ein zur Mitgestaltung offener Gemeinschaftsgarten (verwaltet durch eine Betriebsgruppe),
– der Quartiertreffpunkt Quartierzentrum Iselin.

Den Mietenden des Westfelds (Wohnungen & Gewerbe) stehen Gästezimmer zur Verfügung. Jedes Gästezimmer ist mit einer kleinen Küche und separatem Bad ausgestattet.

Gibt es barrierefreie Wohnungen (z. B. für Personen im Rollstuhl)?

Ja, grundsätzlich sind alle Wohnungen barrierefrei und rollstuhlgängig. Zudem gibt es einige speziell ausgestattete Wohnungen, die für Menschen mit besonderen Bedürfnissen vorgesehen sind. Wenn Sie an einer betreffenden Wohnung interessiert sind, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung (vermietung@westfeld-basel.ch).

Weshalb sind die Mietzinse teurer als bei anderen Genossenschaften?

Mietzinse bei Erstvermietungen (wie im Fall des Westfelds) unterscheiden sich oft nur wenig von anderen Neubauwohnungen, da auch Genossenschaften die marktüblichen Baukosten bezahlen müssen. wohnen&mehr zahlt zudem einen Baurechtszins an den Kanton und verfügt als junge Genossenschaft noch nicht über ein hohes Kapital wie ältere Genossenschaften.

Langfristig entwickeln sich die Mietzinse bei Genossenschaften im Verlauf der Jahre und Jahrzehnte jedoch deutlich unter die Marktmiete. Denn gemeinnützige Baugenossenschaften geben keine Gewinne an private Investoren weiter. Stattdessen werden Überschüsse für den Unterhalt, Sanierungen und zukünftige Bauprojekte eingesetzt. Die Mieten werden nach dem Prinzip der Kostenmiete berechnet und decken nur die tatsächlichen Kosten.

Sind die Wohnungen auch für Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar?

Es gibt eine bestimmte Anzahl kostenreduzierter Wohnungen (siehe Knappes Budget).

Zudem gibt es einen Solidaritätsfonds, der Menschen in wirtschaftlich schwierigen Situationen oder mit geringem Einkommen bei der Finanzierung des Anteilscheinkapitals unterstützen kann. Zuschüsse an den Mietzins sind keine vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie im Reglement Solidaritätsfonds.

Wozu dient der Genossenschaftsbeitrag, den alle Mietenden zahlen?

Alle Mietenden (Wohnung und Gewerbe) zahlen in den Genossenschaftsfonds ein. Bei Wohnungen beträgt der jährliche Beitrag CHF 2.50 pro m2 Mietfläche, bei Gewerbe CHF 1.00 pro m2 Mietfläche.

Zweck des Genossenschaftsbeitrags ist, das gemeinschaftliche und kulturelle Zusammenleben auf dem Westfeld zu fördern und finanziell schlechter gestellten Bevölkerungsgruppen Wohnraum zugänglich zu machen. Aus dem Genossenschaftsbeitrag werden entsprechend der Solidaritätsfonds (Anteilscheinfinanzierung) und der Gemeinschaftsfonds (soziale, ökologische und kulturelle Aktivitäten auf dem Westfeld) finanziert.

Mehr Informationen zu den Fonds:
Dokumente

Ich bin Mieter:in und möchte mich engagieren. Wie kann ich das tun?

Bewohnende und Mieter:innen von Gewerberäumen können sich für ein lebendiges Westfeld einsetzen. Es gibt diverse Betriebsgruppen, die Räume gestalten und unterhalten sowie gemeinschaftliche Aktivitäten anbieten.

Auch Ideen und Anträge von Einzelpersonen können an die Arealkommission gestellt werden, die den Gemeinschaftsfonds fördert.

Beispiele von umgesetzten Projekten:

  • Lebensturm für Insekten
  • Plauderbank
  • Weihnachtsbaum auf dem Westfeldplatz

Mehr Informationen:
Mitgestalten

Was muss ich über die 2. Bauetappe auf dem Westfeld wissen?

Im südöstlichen Teil des Westfelds wird bis Sommer 2027 der letzte Teil der Neubauten realisiert. Er wird an die zwei bestehenden Gebäude mit den Hausnummern 23 und 21 angebaut und schliesst damit den Wohnhof. Im neu erstellen Bau entsteht ein begrünter Innenhof mit der Erschliessung der Wohnungen.

Es entstehen:

  • 66 Wohnungen (darunter auch Duplex- und Triplex-Wohnungen, Erstbezug: Sommer 2027, Wohnungswechsel bei Veränderung der Familiengrösse möglich)
  • Rund 1’000 m2 Gewerbefläche für Kinderbetreuung, Kinderarztpraxis und Bewegung & Akrobatik (bereits alle Räume vermietet)
  • rund 400 Veloabstellplätze (verteilt auf Velopavillon, Veloraum und Aussenraum 2. Bauetappe)
  • 31 Autoparkplätze in der Einstellhalle (für Neuzuzüger:innen)

Selbstverständlich sind die Baustelle und der bewohnte Bereich des Westfelds abgetrennt und es wird alles unternommen, um die Beeinträchtigungen für die Bewohnenden so gering wie möglich zu halten.

Stand: 16.1.2026

Weitere Informationen zur 2. Bauetappe inkl. Webcam

 

FAQ Neubau (Erstbezug Sommer 2027)

Gibt es Informationen (Grundrisse, Mietzins, Fotos) zu den Wohnungen?

Nein, diese werden im Rahmen der Erstvermietung (voraussichtlich November 2026) publiziert.

Ab wann sind die 66 Wohnungen bezugsbereit?

Der Erstbezug der Wohnungen ist im Sommer 2027 vorgesehen (vorbehältlich unvorhergesehener Verzögerungen im Bauprozess).

Wird es eine Musterwohnung geben?

Ja. Die Musterwohnung kann im Rahmen des Quartierfests Iselin am Samstag, 19. September von 14 bis 18 Uhr besichtigt werden. Es ist keine Anmeldung nötig.

Kann ich mich jetzt schon für eine Wohnung bewerben?

Nein. Wir führen aber eine Interessentenliste.
Sobald eine Wohnung frei wird, die Ihren Wünschen entspricht, erhalten Sie eine E-Mail (gilt sowohl für die Wiedervermietung als auch für die Erstvermietung der neuen Wohnungen). Der Eintrag ist kostenlos, unverbindlich und wird vertraulich behandelt. Sie können sich jederzeit wieder von der Liste abmelden.

Hinweis: Als Mitglied der Baugenossenschaft wohnen&mehr können Sie sich bei der Erstvermietung der neuen Wohnungen im 2027 bereits einen Monat vor dem offiziellen Vermietungsstart bewerben. Sie erhöhen damit Ihre Chancen für eine Wohnung der 2. Bauetappe erheblich.

Wann wird die Umgebung auf dem Westfeld fertiggestellt?

Der Abschluss der 2. Bauetappe (inklusive Aussenraum) ist auf Sommer 2027 geplant.

  • Der Wohnhof der Neubauten ist weitgehend fertiggestellt. Gewisse Abstell- und Feuerwehrflächen werden bis Abschluss der 2. Bauetappe als Schotterrasenfläche oder ähnliches temporär genutzt und danach fertiggestellt.
  • Die Grünpromenade an der Ensisheimerstrasse wird ebenfalls nach Abschluss der 2. Bauetappe fertiggestellt sein (weitere Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern, Sitzbänke etc.)
  • Es werden 400 weitere öffentliche Veloabstellplätze eingerichtet.

Aktueller Stand: 16.1.2026

FAQ Vermietung

Wie kann ich mich für eine Wohnung bewerben?

Freie Wohnungen werden auf dieser Website in der Rubrik Wohnung mieten ausgeschrieben. Der Bewerbungsprozess läuft digital. Auf freie Wohnungen können Sie sich jederzeit bewerben und die Bewerbungen werden laufend geprüft.

Es gibt keine Warteliste. Wir führen aber eine Interessentenliste.

Die öffentliche Vermietungsphase für die 66 Wohnungen der 2. Bauetappe ist auf Winter 2026/2027 geplant (Zeitplan vorbehältlich unvorhergesehener Verzögerungen im Bauprozess).

Hinweis: Genossenschafter:innen werden einen Monat vorher informiert und können sich vor dem offiziellen Vermietungsstart bewerben. Hier finden Sie Informationen zur Mitgliedschaft

Nach welchen Kriterien werden die Wohnungen vergeben?

Ein Vermietungsziel ist eine durchmischte Bewohnerschaft im Hinblick auf Alter, Einkommen und Nationalität (Orientierung an der gesamten Basler Bevölkerung).

Weitere Kriterien (unabhängig von der Reihenfolge) sind:

  • die für die ausgeschriebene Wohnung erforderliche Personenzahl
  • Dauer der Mitgliedschaft
  • Dringlichkeit des Wohnungswechsels

Hinweis zum Vermietungsprozess der 2. Bauetappe: Genossenschafter:innen können sich einen Monat vor der Öffentlichkeit bewerben und haben so bessere Chancen auf eine Zusage. Hier finden Sie Informationen zur Mitgliedschaft

Kann ich ausgeschriebene Wohnungen besichtigen?

Ausgeschriebene Wohnungen können erst nach Ihrer Bewerbung (inklusive Prüfung) besichtigt werden. Falls Sie nach der Besichtigung merken, dass es sich nicht um Ihre Wunschwohnung handelt, haben Sie immer noch die Möglichkeit, zurückzutreten.

Ich möchte im LeNa-Haus wohnen. Was muss ich tun?

Die Wohnungen im LeNa-Haus werden von der Bau- und Wohngenossenschaft Lebenswerte Nachbarschaft verwaltet. Einblicke in das Konzept des LeNa-Hauses und die Vermietungskriterien finden Sie hier: Genossenschaft LeNa

FAQ zum Wohnen

Ich habe eine Reparaturmeldung. Wie gehe ich vor?

Mieter:innen können Schäden jederzeit online über die Westfeld-App melden. Der Servicepoint ist der direkte Draht zur Verwaltung der Baugenossenschaft wohnen&mehr.

Die Westfeld-App steht allen Mietenden zur Verfügung. Sie dient dem Austausch an Informationen zwischen wohnen&mehr und der Mieterschaft. Zudem können sich Mietende untereinander vernetzen, Zeitfenster für den Umzug buchen (nur für Einzug Erstvermietung) und Inserate in den Rubriken Marktplatz und Leihplatz posten.

Werden alle Nebenkosten individuell abgerechnet?

Nein, Strom- und Wasserkosten für Allgemeinräume (z. B. Waschsalons) und -flächen (z. B. Beleuchtung im Aussenraum) werden solidarisch gemeinsam getragen und mit den Nebenkosten weiterverrechnet. Heizkosten und Freecooling (Wohnungen und Allgemeinflächen) werden nicht nach Eigenverbrauch verrechnet, sondern nach einem Verteilschlüssel.

Weitere Informationen zu den Mietkonditionen:
Dokumente

Gibt es zu jeder Wohnung ein Kellerabteil?

Ja, es gibt zu jeder Wohnung ein privates Kellerabteil. Estrichabteile gibt es in keinem Gebäude.

Sind Haustiere erlaubt?

Haustiere sind grundsätzlich erlaubt. Sie können einen grossen Beitrag zum Wohlbefinden des Menschen leisten und erfüllen so auch eine wichtige Aufgabe in der Gesellschaft. Für die Haltung von Hunden, Katzen und bewilligungspflichtigen Tieren ist eine Zustimmung der Vermieterin erforderlich. Es sind dabei ausschliesslich Wohnungskatzen erlaubt.

Welche Belegungsvorschriften gelten (minimale Personen im Haushalt)?

Als Genossenschaft sind wir an eine gesetzlich geregelte Belegungsvorschrift gebunden. Somit gibt es Vorgaben für die minimale Belegung der Wohnungen. Die Mindestbelegung muss der Zimmerzahl minus 1 entsprechen (wobei ½ Zimmer nicht mitgezählt werden). Hier ein paar Beispiele:

  • 2-Zimmer-Wohnung: mindestens 1 Person
  • 3-Zimmer-Wohnung: mindestens 2 Personen
  • 4-Zimmer-Wohnung: mindestens 3 Personen

Schwangere Wohnungsbewerberinnen/Paare haben Anspruch auf ein Zimmer mehr.

Was geschieht, wenn ein Familienmitglied auszieht oder stirbt?

Wenn die im Mietvertrag festgelegte Mindestbelegung nicht mehr erfüllt ist, müssen die Mieter:innen dies innerhalb von drei Monaten melden und ein Gesuch für einen Wohnungswechsel innerhalb der Genossenschaft einreichen.

Die Unterbelegung ist spätestens innerhalb von zwei Jahren zu beheben, wobei die Genossenschaft in dieser Zeit mindestens zwei passende Ersatzwohnungen anbietet. Kann die Unterbelegung dennoch nicht behoben werden, muss eine Wohnung ausserhalb des Westfelds gesucht werden.

Für die Dauer der Unterbelegung wird ein Zuschlag von CHF 100.- pro unterbelegtem Zimmer und Monat erhoben, der dem Genossenschaftsfonds zugutekommt.

FAQ zum Waschen

Wie ist das Wäschewaschen organisiert?

Es stehen für das gesamte Areal ausreichend viele Waschsalons mit Waschmaschinen, Tumblern und Trockenräumen mit Secomat (unterstützte Lufttrocknung) zur Verfügung. Es werden mehrheitlich keine festen Waschzeiten vorgegeben, sodass die Salons optimal genutzt werden können. Die Genossenschafter:innen organisieren sich selbst.

Gibt es Waschmaschinen und Tumbler in den Wohnungen?

Nein. In jedem Gebäude stehen ausreichend viele Waschmaschinen, Tumbler und Trockenräume in diversen Waschsalons zur Verfügung.

In einigen grösseren Wohnungen «Im Westfeld 30» ist jedoch eine Installation möglich, da separate Wasseranschlüsse vorhanden sind. In den Grundrissplänen sind die Flächen mit WM/TU markiert. Für die Anschaffung der Geräte sind die Mietenden selbst verantwortlich. Die Installation der Geräte ist durch eine Fachperson zu erbringen. Die Wohnungen im 9. OG sind mit Waschtürmen ausgestattet.

In einigen grösseren Wohnungen im Neubau «Im Westfeld 25/27» sind Waschtürme vorhanden. In den Grundrissplänen sind die Flächen mit WM/TU markiert.

Wie werden die Kosten für das Waschen und Trocknen abgerechnet?

Die Kosten werden nicht pro Mietpartei sondern über den Allgemeinverbrauch abgerechnet. Alle Abrechnungssysteme sind sehr kostenintensiv und würden das Waschen und Trocknen für alle verteuern.

FAQ zur Parkierung

Wie kann ich einen Parkplatz mieten?

Mit der Bewerbung für eine Wohnung besteht auch die Möglichkeit, sich für einen Parkplatz in der Autoeinstellhalle zu bewerben.

Anwohner:innen des umliegenden Quartiers, die sich für einen der Quartierparkplätze (mitfinanziert vom Pendlerfonds des Kantons Basel-Stadt) interessieren, bewerben sich bei vermietung@wohnen-mehr.ch. Der Bruttomietzins für einen Parkplatz in der Einstellhalle beträgt CHF 200.- pro Monat.

Nach welchen Kriterien werden die Parkplätze vergeben?

Das vorhandene Parkplatzkontingent wird den einzelnen Häusern auf dem Westfeld anhand ihrer Grösse zugewiesen. Aufgrund der limitierten Anzahl an mietbaren Parkplätzen in der Autoeinstellhalle werden die Parkplätze nach der Wichtigkeit des Parkplatzbedarfs vergeben. Zum Beispiel: Das Fahrzeug ist aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen zwingend notwendig.

Wieviel Anteilscheinkapital muss ich für einen Autoparkplatz zeichnen?

Für Mieter:innen des Westfelds beträgt die Höhe des Anteilscheinkapitals pro Autoparkplatz CHF 500.-.

Für externe Anwohner:innen, die einen der Quartierparkplätze mieten wollen, ist keine Mitgliedschaft bei wohnen&mehr erforderlich. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist ab CHF 5’000 möglich.

Kann ich einen Parkplatz mit E-Ladestation mieten?

Ja, für Mieter:innen stehen 20 E-Ladestationen für E-Autos zur Verfügung.

Gibt es auch Parkplätze für Besucher:innen?

Ja. Es gibt über 40 Besucherparkplätze für externe Besucher:innen im öffentlichen Teil der Autoeinstellhalle (Einfahrt via Luzernerring). Die Abrechnung erfolgt über ein Ticket-System (Bargeld und Kreditkarte).

Parkgebühren:

  • Kurzzeitparking: 20 Min. gratis
  • danach pro angebrochene Std.: CHF 2.-
  • Maximaler Tagespreis: CHF 32.-
  • Verlust der Parkkarte: CHF 50.-

FAQ Mobilität

Das Westfeld ist autofrei. Was bedeutet das?

Das Westfeld ist für den Autoverkehr gesperrt (Ausnahme: Polizei/Feuerwehr, Umzüge, Paketzustelldienste), kann aber mit dem Velo umsichtig befahren werden.

Weiter bietet es:

  • ausreichend Velostellplätze über das ganze Areal verteilt
  • private Veloräume für Mieter:innen in den Wohnhäusern
  • sehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (Bus und Tram)
  • unterirdische Autoeinstellhalle mit Parkplätzen für Bewohnende/Gewerbemietende und Besucherparkplätze (Einfahrt Luzernerring)

Mehr Informationen:
Anreise & Parking

Gibt es Sharing-Angebote?

Ja. Für Mieter:innen gibt es in der Autoeinstellhalle zwei Carsharing-Angebote (betrieben von der IWB bis 31.10.2026). Ab dem 1.11.2026 stehen zwei Mietautos via Mobility allen zur Verfügung.

Gibt es Ladestationen für E-Autos und E-Velos?

Ja.

Für Mieter:innen stehen 20 Ladestationen für E-Autos zur Verfügung. Die Verbrauchskosten werden direkt durch die IWB verrechnet.
Für E-Velos gibt es 100 Ladeboxen für Akkus.

Für Besucher:innen stehen zwei Ladestationen für E-Autos zur Verfügung. Die Verbrauchskosten werden direkt durch die IWB verrechnet.

Alle Ladestationen/-boxen befinden sich in der Autoeinstellhalle.

FAQ zur Mitgliedschaft Baugenossenschaft wohnen&mehr

Wie kann ich Mitglied werden?

Mehr Informationen zur Mitgliedschaft und den Anmeldetalon finden Sie hier «Mitglied werden».

Kann ich mir mit einer Mitgliedschaft eine Wohnung sichern?

Nein, mit einer Mitgliedschaft haben Sie kein Anrecht auf eine Wohnung. Das übergeordnete Ziel ist eine gute Durchmischung der Bewohnerschaft auf dem Westfeld.

Mitglieder werden bei der Wohnungsvergabe prioritär behandelt. Für die Erstvermietung der 66 neuen Wohnungen (Sommer 2027) gehören sie zu den ersten, die vom Vermietungsstart erfahren.

Sie wollen mehr wissen?
Mehr Informationen und den Anmeldetalon finden Sie hier «Mitglied werden».

Was kosten die Anteilscheine?

Für eine Mitgliedschaft bei der Baugenossenschaft wohnen&mehr sind folgende Anteilscheine zu zeichnen:

  • Privatpersonen in der Höhe von mindestens CHF 5’000.-
  • Kleine und mittlere Genossenschaften (bis 200 Wohnungen) mindestens CHF 5’000.-
  • Grosse Genossenschaften (ab 200 Wohnungen) sowie Stiftungen und Institutionen mindestens CHF 10’000.-

Wohnungsmieter:innen müssen zusätzliches Anteilscheinkapital von CHF 2’000.- pro Zimmer einzahlen.

Mehr Informationen zur Mitgliedschaft und den Anmeldetalon finden Sie hier «Mitglied werden».

Offene Fragen

Ich habe Fragen, die hier nicht gelistet sind.

Für Fragen kontaktieren Sie gerne die Geschäftsstelle der Baugenossenschaft wohnen&mehr unter 061 261 07 70 (Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.00 Uhr) oder schreiben Sie an vermietung@westfeld-basel.ch.